Vertragsarztrechts- änderungsgesetz - Neue Möglichkeiten, ein Querschnitt
überlassen von Herrn RA Lindenau, Nürnberg mehr »
Direkt zur Hauptnavigation
Direkt zum Inhalt
überlassen von Herrn RA Lindenau, Nürnberg mehr »
Ärzte schließen sich zunehmend mit Kollegen zusammen mehr »
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG)
In Ergänzung zum Artikel „Gesundheitswesen im Wandel – Teil 2“ (Berufsrechtliche Möglichkeiten für Ärzte) wird in diesem Artikel auf die Anpassung des Vertragsarztrechts an das Berufsrecht eingegangen. Voraussichtlich zum 01.01.2007 wird das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) in Kraft treten, wonach in weiten Teilen Anpassungen im Vertragsarztrecht (SGB V und Zulassungsverordnung) vorgenommen werden. Das Vertragsarztrecht ist maßgeblich bei der Behandlung von Kassenpatienten. Die bereits liberalisierten Berufsordnungen der Länder (Ärztekammern) bedeuteten bislang lediglich eine Liberalisierung im Bereich der Behandlung von Privatpatienten.
Gesundheitswesen im Wandel - Teil 2
Autor: Markus NassVoraussetzungen, Rechtsformen, Trägerschaft
Autor: Markus NassLaden Sie hier den MVZ Businessplan herunter.
Die Flexibilisierung kommt. Einige Reihe gesetzlicher Ungereimheiten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes aus dem Kalenderjahr 2004 werden nunmehr berichtigt und weitere Erleichterungen geschaffen.